LIEFERBEDINGUNGEN VON MP GAMMA S.R.L.

VORBEMERKUNG

  1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen werden als allen Käufern bekannt angesehen.
  2. Unsere Verkäufe erfolgen, sofern in unserer Bestellbestätigung nicht ausdrücklich anders vereinbart, unter den folgenden allgemeinen Bedingungen.
  3. Jede Übermittlung von Bestellungen an unsere Gesellschaft impliziert die vorbehaltlose Einwilligung seitens des Käufers zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen unserer Gesellschaft.

1. ANGEBOTE

  1. Die Angebote sind immer unverbindlich, sofern von uns nicht ausdrücklich anders angegeben, und unterliegen den allgemeinen Verkaufsbedingungen, die in der gültigen Liste enthalten sind.
  2. Die Angebote von im Lager verfügbaren Materialien verstehen sich immer, solange der Vorrat reicht.
  3. Die Angebote, für die eine Gültigkeitsfrist angegeben wird, verstehen sich als verbindlich für unsere Gesellschaft, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb der festgesetzten Frist bei uns eingeht. Wenn die Annahme nach Ablauf der festgesetzten Frist bei uns eingeht, liegt die Annahme oder Nichtannahme in unserem Ermessen.

2. BESTELLUNGEN

  1. Die Übermittlung der Bestellung verpflichtet den Käufer zu den Preisen und allen Bedingungen der zum Datum der Bestellbestätigung geltenden Liste.
  2. Die Bestellungen verstehen sich erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als in jeder Hinsicht abgeschlossen.
  3. Für Forwards, sofern angenommen, müssen uns die Detailspezifikationen (bezüglich Qualität, Menge und Abmessungen) innerhalb der vereinbarten Frist zukommen gelassen werden. Wenn diese Frist abgelaufen ist, ohne dass der Käufer den gesamten Posten spezifiziert hat, liegt es im Ermessen unserer Gesellschaft, den Vertrag zu annullieren, ohne dass eine Inverzugsetzungspflicht besteht und ohne dass der Käufer Entschädigungs- und Abfindungsforderungen stellen kann.
  4. Die Bestellungen müssen in allen Teilen vollständig und festgelegt sein.

3. BESTELLBESTÄTIGUNGEN

  1. Die Lieferung beinhaltet nur die Leistungen, Materialien und Mengen, die in unserer Bestellbestätigung oder in jeder eventuellen späteren Änderung derselben, die von unserer Gesellschaft übermittelt wurde, spezifiziert sind.
  2. Der Text unserer Bestellbestätigung hat in jedem Fall Vorrang gegenüber dem abweichenden Text des eventuellen Angebots und der Bestellung.
  3. Die Bestellbestätigung wird als vom Käufer akzeptiert angesehen, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen ab dem Sendedatum beanstandet wird.
  4. Jegliche von Funktionären oder Zwischenhändlern unserer Gesellschaft ausgedrückte Bedingung ist ohne Wert, wenn sie nicht im Text unseres Bestätigungsschreibens enthalten ist.

4. PREISSTELLUNGSMETHODE

Die Produkte gemäß Liste sind ab unserem Werk quotiert und die Preise sind in Euro.

5. VERSAND DER MATERIALIEN

  1. Der Versand erfolgt gemäß den auf der Bestellbestätigung (die im Falle von Abweichungen vorrangige Wirksamkeit hat) aufgeführten Bedingungen und erfolgt üblicherweise durch uns.
  2. Die Ware, die Gegenstand der Lieferung ist, versteht sich, sofern nicht anders und spezifisch zwischen den Parteien vereinbart, immer zur Lieferung ab unserem Werk (ex works); sie wird also auf Risiko und Gefahr des Käufers befördert. Wenn der Verkaufspreis die Kosten bis zum Bestimmungsort beinhaltet, ist der Transport als von uns im Auftrag des Käufers und somit auf sein Risiko und seine Gefahr durchgeführt zu verstehen.
  3. Wenn im Ausnahmefall die Abholung der Produkte mit unserer vorherigen Zustimmung, die ausdrücklich aus unserer Bestellbestätigung hervorgehen muss, durch den Käufer erfolgt, werden bei verspäteter Abholung Lagerkosten berechnet. MP GAMMA s.r.l. behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzulösen und/oder die angefertigten Materialien an die bekannte Adresse des Käufers zu senden, wobei die Unkosten wie soeben angegeben berechnet werden, wenn:
    1. Fünfzehn Tage seit dem Datum der Mitteilung, dass die Ware lieferbereit ist, vergangen sind, ohne dass der Käufer selbst die Materialien abgeholt hat;
    2. unsere Werke oder Lager aufgrund fehlender Anweisungen seitens des Käufers keine Lieferung durchführen konnten.
  4. Der in der Rechnung berechnete Preis versteht sich inklusive Zusatzleistungen und Rabatte
  5. Für besondere Qualitäten, Formate und Vorgaben, die nicht in der Liste vorgesehen sind, werden die jeweiligen Zusatzleistungen jeweils separat vereinbart.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Zahlung unserer Lieferungen muss ohne Abzüge von Unkosten, Rabatt oder Steuer gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zeiten und Arten erfolgen. Für in Rechnung gestelltes und nicht geliefertes Material wird bezüglich der Zahlungsfristen das Rechnungsdatum als Versanddatum genommen.
  2. Es liegt im Ermessen unserer Gesellschaft:
    1. a. Eine sofortige Zahlung zu fordern bei der Mitteilung, dass die Ware abholbereit ist, oder bei der Lieferung;
    2. b. eine längere Zahlungsfrist zu gewähren, für die jedoch Verzugszinsen anfallen.

7. FEHLENDE ODER VERSPÄTETE BEZAHLUNG

  1. Eine – auch teilweise – Verzögerung bei der Bezahlung unserer Rechnungen über die vereinbarte Frist hinaus führt zur sofortigen Laufzeit der Verzugszinsen, die in dem Maß und zu den Konditionen, die vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231 vom 9.10.2002 vorgesehen sind, das die Richtlinie 29.6.200/35/EG und eventuelle spätere Änderungen umsetzt, in Rechnung gestellt werden.
  2. Außerdem verleiht die fehlende oder verspätete Bezahlung der Rechnungen unserer Gesellschaft, vorbehaltlich jeglicher Klage, das Recht, für die übrigen Lieferungen eine Vorauszahlung zu fordern oder den Vertrag als unterbrochen oder aufgelöst anzusehen und die Erledigung eventueller anderer laufender Verträge zu unterbrechen oder abzusagen, ohne dass der Käufer diesbezüglich Entschädigungs- oder Abfindungsforderungen oder Vorbehalte unterbreiten kann; der Käufer bleibt weiterhin für alle Schäden (Folgeschäden oder entgangener Gewinn), die durch die fehlende Ausführung der Verträge selbst entstehen, ersatzpflichtig.

8. ÜBERGANG DES EIGENTUMS UND DER RISIKEN

Der Käufer erwirbt das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung, übernimmt jedoch jegliches Risiko bezüglich des Produkts ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den vereinbarten Bestimmungsort. Ab dem Zeitpunkt dieser Lieferung ist der Verkäufer von jeglicher Verantwortung bezüglich des Produkts befreit.

9. ÜBERGABE DER MATERIALIEN

  1. Sofern nicht anders vereinbart, was ausdrücklich aus unserer Bestellbestätigung hervorgehen muss, erfolgt die Übergabe der Materialien ausschließlich in unserem Produktionswerk oder unserem Lager. Die Verantwortung für den Zustand der Materialien wird ausschließlich zum Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen an den oben genannten Punkten auf den Verkäufer übertragen. Daher entfällt nach Durchführung der Übergabe an das Transportunternehmen jegliche Verantwortung unsererseits und die Materialien reisen auf Risiko und Gefahr des Käufers.
  2. Eventuelle Vorbehalte, Reklamationen sowie aus dem Transport und darauffolgenden Vorgängen resultierende oder zumindest damit verbundende Klagen müssen vom Käufer ausschließlich gegenüber dem Transportunternehmen erhoben werden, da unsere Gesellschaft nicht für die Geschehnisse nach der Übergabe der Materialien an das Transportunternehmen selbst verantwortlich ist.
  3. Im Falle der Materialabnahme durch Mittel des Käufers kann, da die Verladung unter der Kontrolle und Leitung des Transportunternehmens erfolgt, unsere Gesellschaft nicht für Schäden an Materialien wie auch am Transporteur oder an Dritten infolge der Ladungszustände, sowohl aufgrund von fehlender oder übermäßiger Ladung als auch aufgrund von schlechter Lastverteilung, verantwortlich gemacht werden.

10. VERPACKUNG

  1. Für die Verpackung sorgt unsere Gesellschaft gemäß Erfahrung und Gebrauch, bleibt dabei jedoch ausdrücklich von jeglicher Verantwortung für Verluste und Schäden befreit.
  2. Die Verpackung (einschließlich Standardverpackungen) wird nicht in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart, was ausdrücklich aus unserer Bestellbestätigung hervorgehen muss.
  3. Die Verwendung spezieller Verpackungen muss vom Käufer bei der Bestellung angefordert werden.
  4. Für spezielle Verpackungsarten werden auf der Rechnung die in der vorliegenden Liste angegebenen zusätzlichen Kosten berechnet.

11. LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Die Fristen für Bereitstellung, Einreichung für die Abnahme, Lieferung oder Übergabe, die aus unseren Bestellbestätigungen hervorgehen, sind nur ein Richtwert und immer Daten ohne Gewähr, ausgenommen der Fall unserer bindenden Verpflichtung, welche ausdrücklich aus unserer Bestellbestätigung hervorgehen muss, und auch in dieser Eventualität ausgenommen die unvorhergesehenen Fälle, neben denen höherer Gewalt, die in den Werken, in denen die Bestellungen ausgeführt werden, auftreten können. Eventuelle Verzögerungen können also in keinem Fall Anlass zu Schadensersatz oder zur – auch teilweisen – Auflösung des Vertrags geben, sofern diese Folgen nicht ausdrücklich von uns in unserer Bestellbestätigung akzeptiert wurden.
  2. In jedem Fall gilt die Lieferfrist mit der Mitteilung, dass die Ware lieferbereit ist, als eingehalten.
  3. Zu den Fällen, die unsere Gesellschaft von Verantwortlichkeiten für fehlende oder verzögerte Lieferung befreien, zählen auch das Nichtvorhandensein von Rohstoffen oder elektrischer Energie,Maschinendefekte, Unterbrechungen der mit dem Transport der Ware zusammenhängenden Dienstleistungen, das Fehlen von Kraftfahrzeugen zur Verladung, die Mobilisierung, Sperre oder Krieg auch in Staaten, die Rohstoffe liefern, Personalunruhen, Fabrikbesetzung, Aussperrungen, Überschwemmungen, allgemeiner Notstand, Epidemie auch in Zusammenhang mit Covid-19 usw., wie auch eventuelle Verfügungen und Vorschriften der zuständigen Organe der Kommission der Europäischen Gemeinschaft oder der öffentlichen Behörden, die den Verbrauch der Rohstoffe und die Produktion und den Vertrieb von Stahl und Endprodukten einschränken oder auf jeden Fall regeln sollen.

12. GARANTIEN

  1. Unsere Gesellschaft garantiert Materialien, die den in der Bestellbestätigung spezifizierten Eigenschaften und Bedingungen voll entsprechen. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt sie jedoch keinerlei Verantwortung für Anwendungen und Vorgänge, denen das gelieferte Material beim Käufer oder beim von diesem Beauftragten unterzogen wird.
  2. Eventuelle technische Spezifikationen und/oder Garantieanforderungen durch den Käufer werden nicht berücksichtigt, wenn diese nicht in der Bestellbestätigung erwähnt sind.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, Tests und Prüfungen an den Produkten durchzuführen, um festzustellen, ob diese für die vorgesehene Verarbeitung und Verwendung geeignet sind.

13. REKLAMATIONEN

  1. Eventuelle Reklamationen für Ware, die nicht den in unserer Bestellbestätigung festgelegten Eigenschaften entspricht, müssen schriftlich innerhalb von höchstens 5 (fünf) Arbeitstagen nach Warenerhalt mitgeteilt werden, zur Vermeidung des Verfalls. Die Meldung eventueller verborgener Mängel muss, zur Vermeidung des Verfalls, innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Feststellung und auf jeden Fall innerhalb von 20 (zwanzig) Arbeitstagen nach Erhalt des Produkts in schriftlicher Form erfolgen. Wenn die Reklamation rechtzeitig erfolgt und nach der Verifizierung durch unsere Techniker berechtigt ist, beschränkt sich die Verpflichtung unserer Gesellschaft auf den Austausch der als nicht entsprechend anerkannten Ware am selben Lieferort der ursprünglichen Lieferung nach Rückgabe derselben. Der Käufer hat kein Recht auf Vertragsrücktritt oder Schadensersatz und Rückerstattung jeglicher entstandener Kosten.
  2. Der Käufer verliert jegliches Recht auf Reklamation und folglich Austausch der Ware, sofern er die Verarbeitung oder die Verwendung der reklamierten Materialien nicht unverzüglich unterbricht.
  3. Reklamationen und Einsprüche berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung der Rechnung für die reklamierte Ware aufzuschieben.

14. STEUERN ZU LASTEN DES KÄUFERS

  1. Für Verkäufe im Inland sind die Preise auf der Rechnung um den zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung geltenden Mehrwertsteuersatz erhöht.
  2. Verkäufe in andere EU-Länder sind von der oben genannten Steuer befreit. Die Steuern und/oder Rechte, welche für die Materialien bei der Einfuhr in die genannten Ländern anfallen, sind zu Lasten des Käufers; das gleiche gilt für die Steuern und/oder Rechte, welche für das Produkt bei der Einfuhr in Länder außerhalb der EU anfallen.

15. VERTRAULICHKEIT

Alle Projekte, Dokumentationen, Know-how oder Informationen jeglicher Art, die von MP Gamma srl während der Verhandlung und Ausführung des Auftrages (zusammen als „Informationen“ bezeichnet) übermittelt werden, müssen als vertraulich betrachtet werden und bleiben im Eigentum von MP Gamma srl . Der Käufer darf keine Informationen zu separaten Zwecken verwenden, es sei denn, der Käufer hat die vorherige schriftliche Genehmigung von MP Gamma srl erhalten. Der Käufer muss diese Informationen streng vertraulich behandeln und darf weder vor noch während oder nach der Entwicklung der Geschäftsbeziehung diese Informationen an Dritte weitergeben oder kommunizieren oder sie direkt oder indirekt, teilweise oder vollständig verwenden .

16. SCHUTZKLAUSEL

Sowohl im Falle höherer Gewalt und anderen vom Gesetz vorgesehenen Fällen, einschließlich Alarmzustand, Epidemie und Covid-19 Pandemie, Mobilisierung, Sperre oder Krieg auch in Staaten, die Rohstoffe liefern, Streiks und Personalunruhen, Fabrikbesetzung, Aussperrungen, Brände, Überschwemmungen, allgemeiner Notstand usw., wie auch im Falle eventueller Verfügungen und Vorschriften der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und der öffentlichen Behörde, die den Verbrauch bestimmter Rohstoffe und die Produktion und den Vertrieb von Stahl und Endprodukten einschränken oder auf jeden Fall regeln sollen, oder Lieferverzug und Nichterfüllung, die durch künftige Umstände im Zusammenhang mit der Epidemie von Covid-19 verursacht wird und die Erbringung der Dienstleistung unmöglich (auch nur vorübergehend) oder übermäßig belastend macht, hat unsere Gesellschaft das Recht, vom endgültig abgeschlossenen Verkaufsvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten das gilt auch für in der Abschließungsphase befindliche Verträge, wenn – wo auch immer – Vorfälle und Umstände auftreten, die den Zustand der Märkte, den Geldwert und die Bedingungen der Industrie grundlegend ändern. In diesen Fällen und generell, wenn unsere Gesellschaft aufgrund eines nicht selbst verschuldeten Hindernisses vom Vertrag zurücktritt, hat der Käufer kein Recht auf Abfindungen, Entschädigungen oder Rückerstattungen und muss, falls von unserer Gesellschaft verlangt, die bereits angefertigte oder in Arbeit befindliche Ware bezahlen.

17. GERICHTSSTAND

Im Falle eines Rechtstreites bezüglich der Verkäufe und der entsprechenden, von unserer Gesellschaft abgeschlossenen Verträge ist der Gerichtsstand ausschließlich Reggio Emilia (Italien).

18. ANZUWENDENDES RECHT

Für nicht von den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehene Sachverhalte ist für die von der Gesellschaft MP GAMMA s.r.l. abgeschlossenen Verkäufe das italienische Recht anzuwenden, da die Lieferbeziehung als in Italien abgeschlossen gilt.